28.12.2024
Auf der Liste stehen deutlich mehr Bewerber:innen als in absehbarer Zeit Gärten frei werden. Wir werden euch hier auf der Webseite Bescheid geben, wenn die Warteliste wieder geöffnet wird. Bis dahin können wir diesbezüglich keine weitere Auskunft geben – weder persönlich noch per Post oder E-Mail.
Anfragen und Bewerbungen werden weiterhin entgegengenommen.
Ivan Rerich
Telefon:
0176 9329 7484
E-Mail:
i.rerich@kgv-abendsonne-lippstadt.de
Gartennr.: 2
Alexander Keller
Telefon:
0176 7320 2717
E-Mail:
a.keller@kgv-abendsonne-lippstadt.de
Gartennr.: 14
Wenn ihr euch um einen Kleingarten bewerben möchtet, füllt bitte das Bewerbungsformular aus und gebt es persönlich beim Vorstand ab. Die Höhe der maximalen Ablösesumme ist nicht ausschlagend dafür, wer einen Garten erhält.
Um die Bewerbung aufrecht zu erhalten, müssen Bewerber:innen jedes Jahr persönlich beim Vorstand erscheinen, ansonsten verlieren sie ihre Position auf der Warteliste und ihre Daten werden gelöscht.
Wann ein Garten frei wird, lässt sich nicht vorhersagen. Die durchschnittliche Wartezeit liegt bei 2 bis 5 Jahren. Da unsere Kleingartenanlage sehr beliebt ist, ist die Wartezeit oft noch höher. Wenn ein Garten bei uns frei wird, nehmen wir Kontakt mit dem Bewerber: innen auf, welche auf der Warteliste stehen und sich bis dahin zurückgemeldet haben. Ihr braucht also nicht nachfragen, ob/wann ein Garten frei wird. Ihr müsst aber regelmäßig euer Interesse erneut bekunden, damit eure Bewerbung aufrecht erhalten bleibt. Da wir nicht wissen, wann ein Garten frei wird und wer sich zu diesem Zeitpunkt zurückgemeldet hat, können wir leider keine Auskunft geben, auf welcher Position auf der Warteliste ihr steht.
Wenn Kleingärtner:innen ihren Garten abgeben, wird vom Bezirksverband Lippstadt der Kleingärtner e.V. eine Begehung des Gartens und der Laube durchgeführt. In einem Abschätzprotokoll, welches nach den Richtlinien des Landesverband Westfalen und Lippe der Kleingärtner e.V. erstellt wird, wird aufgelistet, welchen Wert der Garten und seine Baulichkeit haben und welche Dinge entfernt werden müssen (Minusbeträge).
Die scheidenden Pächter:innen sind verpflichtet, ihre Auflagen (z.B. Rückbau einer überdachten Terrasse) bis zum Vertragsende zu erledigen. Die Bewerber:innen können freiwillig Auflagen der Vorgänger:innen übernehmen, wodurch sich die Ablösesumme entsprechend verringert. Unter Umständen kann der Bezirksverband den neuen Pächter:innen ebenfalls Auflagen erteilen. Darüber hinaus können sich die Parteien noch über weitere Sachen einigen (z.B. die Übernahme von Gartengeräten oder Möbeln). Wir bitten die scheidenden Pächter: innen, für die Übernahme dieser Sachen einen realistischen Preis anzusetzen. Der Vorstand achtet darauf, dass es für beide Parteien fair abläuft. Es werden keine potentiellen Neupächter:innen abgewiesen, nur weil die scheidenden Pächter: innen einen überteuerten Betrag verlangen. Die neuen Pächter: innen sind nicht verpflichtet, etwas vom Mobiliar und Gartenutensilien etc. zu übernehmen. Es ist also auch im Interesse der scheidenden Pächter: innen, eine angemessene Summe anzusetzen, da sie sonst auf ihre eigenen Kosten die Sachen entsorgen müssen.
Die neuen Pächter:innen stellen beim Übergabetermin Anträge auf die Mitgliedschaft im Kleingartenverein Abendsonne Lippstadt und im Bezirksverband. Damit gehen sie mit dem Bezirksverband ein Vorvertragsverhältnis ein. Der endgültige Pachtvertrag wird nach einer gewissen Bearbeitungszeit zugestellt. Gleichzeitig werden sie Mitglieder im Kleingartenverein Abendsonne Lippstadt.
Ja. Man sollte es nicht unterschätzen, dass die Pflege eines Gartens viel Zeit in Anspruch nimmt. Ihr könnt euren Garten zwar innerhalb der Vorgaben nach euren Wünschen gestalten, aber trotzdem muss man Arbeit und Herzblut in den Garten stecken. Manche Gärten sehen aus wie mit der Nagelschere geschnitten, andere erscheinen etwas "wilder". Aber auch ein naturbelassener Garten braucht viel Pflege. Im Frühling ist es an der Zeit, die meisten Gemüsesorten und Blumen einzupflanzen, im Sommer muss man regelmäßig gießen und nach dem Rechten schauen und auch im Herbst und Winter steht einiges an – zum Beispiel Laub einsammeln und die Bäume und Hecken zurückschneiden. Es gibt also das ganze Jahr über etwas zu tun.
Kleingärten sind keine Freizeitgärten. Natürlich kann man im Garten auch chillen und grillen, aber im Vordergrund steht die kleingärtnerische Nutzung und die Pflege der Pflanzen. Wenn ihr also einen Garten sucht, den ihr nur als Freizeitort nutzen wollt und kein Interesse am Anbau von Obst und Gemüse habt, ist ein Kleingarten nicht das Richtige für euch. Besprecht auch mit euren Partner:innen und Kindern, ob sie Lust darauf haben, Zeit und Energie in den Garten zu stecken und mit anzupacken.
Die Gartenarbeit kann viel Spaß machen und die Tätigkeit im Grünen kann sogar sehr entspannend sein. Es ist toll zu sehen, wie wächst, was man gepflanzt hat, und es tut auch gut, endlich mal vom Schreibtisch wegzukommen und mit den eigenen Händen etwas zu erschaffen. Man muss aber der richtige Typ dafür sein; es ist nicht für jeden etwas. Wer nur einen Ort sucht, um Grillfeiern zu veranstalten, ist im Kleingarten falsch.
Ja. In eurem Kleingarten könnt ihr eure eigenen Gestaltungsideen verwirklichen. Es gibt jedoch einige Regelungen, die dem gärtnerischen Freiraum dort begrenzt, wo Natur- und Umweltschutz sowie das Bundes¬kleingartengesetz es erfordern. Nur Blumen anzupflanzen – seien sie auch noch so schön –, reicht nicht aus. In einem Kleingarten steht die kleingärtnerische Nutzung im Vordergrund – ein Kleingarten ist kein Freizeitgarten.
„Im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung ist die angepachtete Gartenfläche sowohl für den Obst- und Gemüseanbau als auch für die sonstige gärtnerische Nutzung in all ihrer Vielfalt und zur Erholung zu nutzen“ (BKleingG). Kriterien der nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung als Teil kleingärtnerischer Nutzung im Sinne des Unterpachtvertrages sind Beet Flächen, Obstbäume/Beerensträucher sowie Flächen, die ausschließlich der Unterstützung dieser Bereiche dienen. Dabei muss der Obst- und Gemüseanbau als Abgrenzung zu anderen Gartenformen dem Kleingarten das Gepräge geben und mindestens ein Drittel der Gartenfläche betragen. Die kleingärtnerische Nutzung sollte vom Gang aus zu sehen sein, insbesondere Gemüsebeete. Wildpflanzen sind zu erhalten und der Arten- und Biotopschutz ist zu fördern, sofern dadurch die kleingärtnerische Nutzung nicht gestört wird.
Unsere Abendsonne ist ein Verein. Wir organisieren uns selber und machen regelmäßig Mitglieder-versammlungen (Pflichtveranstaltungen), auf welchen wir Sachen beschließen und besprechen, was gerade ansteht. Bei Gemeinschaftsveranstaltungen wie dem Sommerfest packen alle mit an; auch gibt es manchmal Gemeinschaftsarbeiten, z.B. die Pflege des Vereinsplatzes. Neben dem Vorstand gibt es verschiedene Ämter und Arbeitsgruppen, z.B. das Spenden von Obst und Gemüse für gute Zwecke. Da wir alle ehrenamtlich tätig sind, erwarten wir von allen Mitgliedern, sich aktiv ins Vereinsleben einzubringen. Nur wenn jeder mitmacht und sich engagiert, können wir in der Gemeinschaft etwas bewirken.
In unserem Kleingarten haben wir Gärtner:innen mit den unterschiedlichsten Herkünften, Hautfarben, Religionen und sexuellen Orientierungen. Wir legen Wert auf Vielfalt – eben nicht nur was die Pflanzen betrifft, sondern auch was die Menschen angeht. Bei so einem bunten Querschnitt durch die Gesellschaft kann es natürlich auch mal zu Spannungen kommen, aber wir setzen uns ein für eine friedliche Konfliktlösung und gegen Diskriminierung jeglicher Art. Was das Alter unserer Gärtner:innen betrifft, haben wir eine große Spannbreite. Es gibt ältere Semester und auch junge Familien mit kleinen Kindern.
Unsere Kleingartenanlage ist kein Friedhof, gleichzeitig ist ein Garten aber auch kein Outdoor-Partykeller. Zwar ist es ok, wenn man ab und an ein Grillfest mit Freunden macht oder auch mal einen Geburtstag im Garten feiert. Aber es ist wichtig, dass jeder auf die anderen Rücksicht nimmt. Das ist schon deshalb erforderlich, weil auf einem kleinen Raum viele Menschen zusammenkommen. Außerdem hält man sich draußen auf, was dazu führt, dass man "Zimmerlautstärke" nicht einhalten kann und es schnell nervt, wenn von irgendwo her ständig Musik wummert. Jeder muss zum Zug kommen – auch wenn man im Garten "nur" ihre/seine Ruhe haben möchte – und es müssen die Bedürfnisse aller berücksichtigt werden. Wir bitten alle Gärtner:innen, sich an die Regelungen und Vorschriften – und davon gibt es eine Menge – zu halten, damit man unnötigen Streit vermeiden kann.
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